DEFINITION
Die SCIP-Datenbank (Substances of Concern In articles as such or in complex objects (Products)) ist eine von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) verwaltete zentrale EU-Datenbank für Erzeugnisse, die besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) in einer Konzentration von mindestens 0,1 Massenprozent (w/w) enthalten. Sie wurde gemäß Artikel 9 der Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG) eingerichtet.
Erklärung SCIP-Datenbank
Die SCIP-Datenbank ist eine öffentlich zugängliche EU-Datenbank der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), die Informationen über besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) in Erzeugnissen sammelt und bereitstellt. Seit dem 5. Januar 2021 sind Lieferanten von Erzeugnissen, die SVHC in einer Konzentration von 0,1 Massenprozent (w/w) oder mehr enthalten, verpflichtet, entsprechende Informationen an die SCIP-Datenbank zu melden.
Die Meldepflicht gilt für alle Unternehmen, die Erzeugnisse mit SVHC auf dem EU-Markt bereitstellen – unabhängig davon, ob sie Hersteller, Importeure oder Händler sind. Die Datenbank dient der Verbesserung der Informationsweitergabe entlang der gesamten Lieferkette und unterstützt die Kreislaufwirtschaft, indem sie Abfallbehandlern wichtige Informationen über gefährliche Stoffe in Produkten zur Verfügung stellt.
Für die Meldung müssen Unternehmen detaillierte Angaben zum Erzeugnis (z.B. Artikelname, Kategorie), zu den enthaltenen SVHC (z.B. Stoffidentität, Konzentration) und zur sicheren Verwendung machen. Die Informationen werden über das ECHA Submission Portal eingereicht und ermöglichen es Verbrauchern, Abfallbetrieben und Behörden, fundierte Entscheidungen über den Umgang mit SVHC-haltigen Erzeugnissen zu treffen.
turnus.ai unterstützt Hersteller und Importeure bei der effizienten Erfüllung ihrer SCIP-Meldepflichten, indem die Plattform relevante Produktinformationen automatisiert erfasst, SVHC-Gehalte prüft und die erforderlichen Meldungen vorbereitet.
Wichtige Punkte
- Meldepflicht ab 0,1 % w/w SVHC: Alle Erzeugnisse mit SVHC-Konzentrationen von mindestens 0,1 Massenprozent müssen gemeldet werden
- Gilt für Lieferanten auf dem EU-Markt: Hersteller, Importeure und Händler sind gleichermaßen meldepflichtig
- Strukturierte Dateneinreichung: Erfordert präzise Angaben zu Erzeugnissen, enthaltenen SVHC, Konzentrationen und sicherer Verwendung
- Verpflichtend seit 5. Januar 2021: Die SCIP-Meldepflicht ist seit diesem Datum vollumfänglich anzuwenden
- Förderung der Kreislaufwirtschaft: Ermöglicht Abfallbetrieben bessere Identifikation und Behandlung von Stoffen in Produkten
- Öffentliche Transparenz: Informationen sind für Verbraucher, Behörden und andere Stakeholder zugänglich
- Nachweis der Compliance: Dient als zentraler Nachweis für Kunden, Behörden und im Rahmen von Audits
Verwandte Begriffe
Weiterführende Quellen
ECHA
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