Erzeugnis (REACH‑Definition)
Aktualisiert:
21.11.2025
•
3 Min. Lesezeit
DEFINITION
Ein Erzeugnis ist ein Gegenstand, dessen Form, Oberfläche oder Gestalt seine Funktion stärker bestimmt als die chemische Zusammensetzung. Die korrekte Einordnung ist grundlegend für Pflichten zu SVHC‑Information und ggf. SCIP‑Meldungen.
Erklärung Erzeugnis (REACH‑Definition)
REACH unterscheidet Stoff, Gemisch und Erzeugnis; die Erzeugnis‑Definition entscheidet über Anwendbarkeit von Art. 33 und Art. 7(2) sowie die 0,1 %‑Bewertung. Für Artikelbaugruppen ist die Schwelle je Einzel‑Erzeugnis anzuwenden, nicht auf das Gesamtprodukt, was die Stücklisten‑ und Nachweislogik prägt.
In der Umsetzung dokumentieren Unternehmen die Erzeugniseigenschaft plausibel, verknüpfen Materialdaten mit SVHC‑Prüfungen und bereiten Informationspakete für Kunden und Verbraucher vor. Schnittstellen bestehen zur SCIP‑Meldepflicht und zu internen PLM‑, Einkauf‑ und Qualitätssystemen.
Warum ist das wichtig?
Wichtige Punkte
- Definition trennt Stoff/Gemisch vs. Erzeugnis.
- 0,1 % w/w‑Schwelle je Erzeugnis maßgeblich.
- SCIP‑Meldepflicht möglich.
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