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Nanomaterialien (REACH)

Aktualisiert:

2025-11-21

3 Min. Lesezeit

DEFINITION

Unter REACH definierte Materialien mit Partikelgrößen von 1–100 Nanometern in mindestens einer Dimension, die besonderen Registrierungs- und Informationspflichten unterliegen.

Erklärung Nanomaterialien (REACH)

Nanomaterialien sind chemische Stoffe oder Materialien, bei denen mindestens 50 % der Partikel in der Anzahlgrößenverteilung eine oder mehrere äußere Abmessungen im Bereich von 1–100 Nanometern aufweisen. Die REACH-Verordnung behandelt verschiedene Nanoformen eines Stoffes als separate Registrierungen, wenn sich ihre Eigenschaften signifikant unterscheiden.

Für die Registrierung von Nanomaterialien gelten zusätzliche Anforderungen: Hersteller und Importeure müssen spezifische Informationen zur Charakterisierung der Nanoform bereitstellen, einschließlich Partikelgrößenverteilung, Form, Oberfläche und Oberflächenchemie. Die ECHA stellt spezifische Leitfäden zur Verfügung, die beschreiben, welche Prüfmethoden und Datenanforderungen für Nanoformen gelten.

Unternehmen müssen bei der Stoffsicherheitsbeurteilung die besonderen Eigenschaften von Nanomaterialien berücksichtigen, da diese sich in Bezug auf Toxizität, Bioakkumulation und Umweltverhalten von der Bulkform unterscheiden können. Die Einstufung und Kennzeichnung nach CLP-Verordnung muss ebenfalls nanoform-spezifisch erfolgen, wenn unterschiedliche Gefahren vorliegen.

Wichtige Punkte

- Definition: Partikelgröße 1–100 nm in mindestens einer Dimension bei ≥50 % der Partikel in der Anzahlverteilung

- Separate Registrierungspflicht für verschiedene Nanoformen eines Stoffes unter REACH

- Zusätzliche Informationsanforderungen zur Charakterisierung (Größe, Form, Oberfläche, Oberflächenchemie)

- Spezifische Stoffsicherheitsbeurteilung erforderlich aufgrund potenziell unterschiedlicher Gefahreneigenschaften

- ECHA-Leitfäden definieren angepasste Prüfmethoden und Datenanforderungen für Nanomaterialien

- Nanoform-spezifische Einstufung und Kennzeichnung nach CLP-Verordnung bei abweichenden Gefahren

Weiterführende Quellen

ECHA

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