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ECHA verstehen: Ein ganzheitlicher Blick auf die EU-Chemikalienkonformität

ECHA verstehen: Ein ganzheitlicher Blick auf die EU-Chemikalienkonformität

ECHA Legislations

15.12.2025

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) verwaltet das System der EU zur Bewertung und Kontrolle chemischer Stoffe zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt. Für Unternehmen, die in der EU tätig sind, hängt es von ihrer Rolle in der Lieferkette ab, welche Vorschriften auf sie zutreffen. Dieser Artikel bietet einen ganzheitlichen Überblick über die Rechtsvorschriften der ECHA und ordnet sie anhand von zwei Schlüsselfunktionen: Lieferanten von Stoffen und Lieferanten von Erzeugnissen.

Screenshot of ECHA Legislations


REACH-Lieferkettenfunktionen

Welche der 12 von der ECHA definierten Rechtsvorschriften für ein Unternehmen gelten, hängt von dessen Funktion in der Lieferkette ab. Und wie bei vielen anderen Begriffen und Konzepten wird auch die grundlegendste Definition der Unternehmensfunktionen innerhalb von REACH bereitgestellt. Obwohl die anderen Rechtsvorschriften einige Ausnahmen und geringfügige Anpassungen enthalten, gelten die REACH-Definitionen weitgehend für alle anderen Rechtsvorschriften. REACH definiert fünf formale Akteure in der Lieferkette:

  • Hersteller produzieren oder extrahieren Stoffe innerhalb der EU

  • Importeure bringen Stoffe von außerhalb in die EU

  • Alleinvertreter handeln im Auftrag von Herstellern außerhalb der EU, um deren REACH-Pflichten zu erfüllen

  • Händler lagern Stoffe oder Gemische und bringen sie unverändert in Verkehr

  • Nachgeschaltete Anwender verwenden Stoffe oder Gemische in ihren Betrieben (z.B. Chemikalien in Reinigungsdiensten), mischen Stoffe zu Gemischen oder verwenden Chemikalien zur Herstellung von Erzeugnissen

In der Realität haben Unternehmen gleichzeitig mehrere REACH-Funktionen. Die Kerngeschäftsaktivitäten sowie die regulatorischen Verpflichtungen als Akteur in der Lieferkette konzentrieren sich jedoch hauptsächlich auf die Frage, ob das Produkt des Unternehmens ein Stoff (und Gemisch) oder ein Erzeugnis ist.

Lieferanten von Stoffen

Alle EU-Unternehmen die in mit chemischen Stoffen arbeiten haben bis zu einem gewissem Grad Verpflichtungen als Lieferanten von Stoffen. Massgeblich für den Anteil an Stoff-bezogenen Verpflichtungen ist die Anzahl und Menge an eingesetzter Stoffe und ob am des Produktionsprozesses ein Stoff / Gemisch oder Artikel entsteht. Die Hauptverantwortung dieser Gruppe besteht darin, chemische Stoffe, die in der EU im Umlauf sind, zu registrieren und Sicherheitsbewertungen durchzuführen. Sie müssen Gefahreninformationen und Empfehlungen zur sicheren Verwendung sowohl an die Regulierungsbehörden als auch über die gesamte Lieferkette hinweg über Sicherheitsdatenblätter (SDB) und Expositionsszenarien kommunizieren. Aus regulatorischer Sicht der ECHA kann man sie als Eintrittspunkt der EU-Chemikalienlieferkette betrachten. Daher besteht ihre Hauptverpflichtung darin, grundlegende Informationen über Chemikalien zu erstellen, zu erforschen und untereinander zu teilen.

Lieferanten von Erzeugnissen

Jeder Hersteller, Importeur, Händler oder sonstige Akteur, der Erzeugnisse in Verkehr bringt, unabhängig davon, ob er ihn selbst hergestellt oder innerhalb oder außerhalb der EU erworben hat hat Verpflichtungen als Lieferant von Erzeugnissen. Erzeugnisse sind Gegenstände, bei denen Form, Oberfläche oder Gestalt die Verwendung in größerem Maße bestimmt als die chemische Zusammensetzung (z.B. Stuhl, Telefon, Reifen). Komplexe Erzeugnisse können aus mehreren Ebenen von Teilerzeugnissen bestehen, was die Ermittlung der genauen Konzentration enthaltener Stoffe äußerst schwierig machen kann. Die Bewertung der Anforderungen im Zusammenhang mit in Erzeugnissen enthaltenen Stoffen ist eine zentrale Herausforderung in der Lieferkettenkommunikation. Daher beziehen sich die Verpflichtungen der Erzeugnislieferanten hauptsächlich auf die Überwachung der Stoffzusammensetzung entlang ihrer Lieferkette, die Meldung bei Erreichen bestimmter Stoffkonzentrationen und die Umsetzung von Anweisungen zur sicheren Verwendung. Aus regulatorischer Sicht der ECHA kann man sie als die informationsanwendende Ebene in der Lieferkette betrachten. Als solche informieren sie über die Verteilung, Verwendungsmuster und industrielle Abhängigkeit von bestimmten Chemikalien.

Holistic View on Echa Legilstaions


ECHA-Rechtsvorschriften und deren Anwendungsbereich

Das Regelwerk der ECHA umfasst mehrere Rechtsvorschriften, die jeweils unterschiedliche Aspekte des Chemikalienmanagements und verschiedene Akteure in der Lieferkette ansprechen.

REACH: Die Grundlage der Product Compliance

REACH ist die zentrale und umfassendste Rechtsvorschrift der ECHA. Sie legt grundlegende Konzepte und Compliance-Arbeitsabläufe fest, die das gesamte Regulierungssystem untermauern. REACH regelt, wie in der EU hergestellte oder importierte Stoffe registriert, kontinuierlich über Regulierungsbehörden und die Lieferkette hinweg kommuniziert werden müssen, und definiert das Verfahren zur Identifizierung und Substitution gefährlicher Stoffe.

Grundsätzlich gilt REACH für alle chemischen Stoffe – nicht nur für solche, die in industriellen Prozessen verwendet werden, sondern auch in Alltagsprodukten. Sowohl Stofflieferanten als auch Erzeugnislieferanten haben REACH-Pflichten, jedoch auf unterschiedliche Weise. Stofflieferanten müssen Stoffe registrieren und Sicherheitsbewertungen durchführen, während Erzeugnislieferanten melden müssen, wenn Erzeugnisse besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) über Schwellenkonzentrationen enthalten, und diese Informationen in der Lieferkette weitergeben müssen. Aufgrund ihrer breiten Reichweite betrifft diese Rechtsvorschrift die meisten in der EU tätigen Unternehmen.

CLP: Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung für Stofflieferanten

Neben REACH steht die CLP-Verordnung, die definiert, wie gefährliche Stoffe und Gemische, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, eingestuft, gekennzeichnet und verpackt werden müssen. Da CLP für Stoffe und Gemische gilt, betrifft sie in erster Linie Stofflieferanten. Erzeugnislieferanten unterliegen CLP-Anforderungen nur dann, wenn ihre Produktionsprozesse den Umgang mit chemischen Rohstoffen beinhalten, wodurch ihre Verpflichtungen durch dieser Verordnung von dem Antiel chemischer Stoffe in ihren Geschäftsaktivitäten abhängt.

WFD: SCIP-Datenbank für Erzeugnislieferanten

Die Hauptverpflichtung der Erzeugnislieferanten zur Überwachung der Stoffkonzentrationen in ihren Produkten ergibt sich sowohl aus REACH als auch aus der Abfallrahmenrichtlinie (Waste Framework Directive). Die WFD verpflichtet die ECHA zur Führung der SCIP-Datenbank – einem öffentlichen Verzeichnis von Informationen über Erzeugnisse, die SVHCs enthalten. Diese Datenbank dient Regulierungsbehörden, Abfallwirtschaftsbetreibern und Verbrauchern, indem sie die Präsenz gefährlicher Stoffe in Erzeugnissen während ihres gesamten Lebenszyklus, einschließlich der Abfallphase, transparent macht. Seit Januar 2021 müssen Produzenten, Importeure und Händler von Erzeugnissen, die Stoffe der Kandidatenliste über 0,1 Massenprozent enthalten, detaillierte Informationen an SCIP übermitteln.

Spezifische Vorschriften für Stofflieferanten

Mehrere gezielte Vorschriften gelten in erster Linie für Stofflieferanten:

  • Biozid-Verordnung (BPR) – Regelt die Genehmigung und Verwendung von bioziden Wirkstoffen und Produkten

  • POP-Verordnung – Verbietet oder beschränkt stark persistente organische Schadstoffe, die in der Umwelt verbleiben und sich durch Nahrungsketten anreichern

  • PIC-Verordnung (Verordnung über die Vorherige Zustimmung nach Inkenntnissetzung) – Regelt die Ein- und Ausfuhr von Gefahrstoffen, die in der EU verboten oder stark beschränkt sind

  • CAD/CMRD – Legt Arbeitsplatzgrenzwerte (OEL) für die Arbeitssicherheit fest

  • Trinkwasserrichtlinie (Drinking Water Directive, DWD) – Erfordert Stoffbewertungen für Materialien, die mit Trinkwasser in Kontakt kommen

  • Industrieemissionsrichtlinie (IED) – Kontrolliert Emissionen aus Industrieanlagen

  • Serious cross-border health threats – Ermöglicht es der ECHA, Risikobewertungen für die öffentliche Gesundheit durchzuführen, wenn chemikalienbedingte Bedrohungen auftreten

Spezifische Vorschriften für Erzeugnislieferanten

Erzeugnislieferanten unterliegen gezielten Vorschriften für bestimmte Produktkategorien:

  • Batterieverordnung – Legt Anforderungen für Batterien und Akkumulatoren fest

  • Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) – Legt Anforderungen für Verpackungsmaterialien fest

  • POP-Verordnung – Kann Erzeugnislieferanten je nach den in ihren Produkten verwendeten Materialien betreffen

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