REACH – Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Aktualisiert:
2025-12-05
•
3 Min. Lesezeit
DEFINITION
REACH ist die EU‑Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien und legt Pflichten für Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender fest. Sie bündelt zentrale Instrumente wie Registrierung, Informations‑ und Lieferkettenpflichten sowie die Zulassungs‑ (Anhang XIV) und Beschränkungslisten (Anhang XVII) zur Risikokontrolle.
Erklärung REACH – Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
REACH regelt den sicheren Umgang mit Stoffen in der EU und verlangt, dass Unternehmen Stoffrisiken identifizieren, bewerten und durch geeignete Maßnahmen beherrschen. Zentrale Listen sind Anhang XIV (Zulassung) mit Sunset‑Daten und Antragsfristen sowie Anhang XVII (Beschränkungen) mit verbindlichen Verwendungsauflagen; Art. 33 definiert Informationspflichten zu SVHC in Erzeugnissen.
Für die Praxis bedeutet das: Stoffidentität und Mengenbänder müssen belastbar sein, Einstufungen und Sicherheitsdaten sind konsistent nach CLP zu führen, und SVHC‑Treffer sind entlang der Lieferkette zu kommunizieren. Unternehmen prüfen regelmäßig Kandidatenliste, Beschränkungen und harmonisierte Einstufungen, um Konformität, SCIP‑Meldungen und Substitution rechtzeitig zu planen.
Warum ist das wichtig?
Wichtige Punkte
- Registrierung und Datenanforderungen.
- Zulassungspflicht (Anhang XIV).
- Beschränkungen (Anhang XVII).
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