DEFINITION
EU-Verordnung (2019/1021) zu persistenten organischen Schadstoffen (POPs), die deren Herstellung, Verwendung und Inverkehrbringen verbietet oder beschränkt sowie Anforderungen an die umweltgerechte Entsorgung POP-haltiger Abfälle festlegt.
Erklärung POPs
Die EU-POPs-Verordnung (Verordnung (EU) 2019/1021) regelt persistente organische Schadstoffe (POPs) in der Europäischen Union. POPs sind organische Chemikalien, die in der Umwelt verbleiben, sich in Organismen anreichern und eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen. Die Verordnung setzt das Stockholmer Übereinkommen und das Aarhus-Protokoll in EU-Recht um.
Die Verordnung verbietet oder beschränkt die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von POP-Stoffen durch spezifische Kontrollmaßnahmen. Zu den als POPs identifizierten Chemikalien zählen Pestizide (wie DDT), Industriechemikalien (wie polychlorierte Biphenyle) und unbeabsichtigte Nebenprodukte industrieller Prozesse (wie Dioxine und Furane).
Die ECHA unterstützt die Identifizierung neuer POPs für das Stockholmer Übereinkommen, verarbeitet Informationen aus den Mitgliedstaaten und veröffentlicht die aktuelle Liste der regulierten Stoffe. Unternehmen, die mit POPs-haltigen Erzeugnissen oder Abfällen arbeiten, unterliegen strengen Meldepflichten und müssen die umweltgerechte Entsorgung gewährleisten.
Wichtige Punkte
- EU-Verordnung 2019/1021 regelt persistente organische Schadstoffe
- Verbot oder Beschränkung von Herstellung, Inverkehrbringen und Verwendung
- Spezifische Anforderungen an die Entsorgung POP-haltiger Abfälle
- ECHA koordiniert Identifizierung und Meldepflichten
- Umsetzung internationaler Übereinkommen (Stockholm, Aarhus)
- Schutz von Mensch und Umwelt vor persistenten, bioakkumulierbaren und toxischen Stoffen
Verwandte Begriffe
Weiterführende Quellen
ECHA
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