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PFAS – EU-Regulierung

Aktualisiert:

2025-11-21

3 Min. Lesezeit

DEFINITION

Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) sind eine große Stoffgruppe persistenter, bioakkumulierbarer Fluorchemikalien mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (SVHC). Die EU plant weitreichende Beschränkungen unter REACH zur Minimierung von Umwelt- und Gesundheitsrisiken.

Erklärung PFAS – EU-Regulierung

PFAS (Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen) umfassen über 10.000 synthetische Fluorchemikalien, die aufgrund ihrer persistenten und bioakkumulierbaren Eigenschaften als besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) gelten. Die ECHA koordiniert EU-weit umfassende Regulierungsverfahren, darunter eine vorgeschlagene REACH-Beschränkung, die nahezu alle PFAS-Verwendungen betreffen könnte. Hersteller und Importeure sollten frühzeitig Stoffsicherheitsbeurteilungen durchführen, Kandidatenliste und Zulassungsverfahren prüfen sowie Substitutionsmöglichkeiten evaluieren. turnus.ai unterstützt Compliance-Teams bei der automatisierten Erfassung von PFAS-haltigen Erzeugnissen und der effizienten Umsetzung von Informationspflichten nach Artikel 33 REACH.

Wichtige Punkte

- Persistente Stoffgruppe: Über 10.000 Fluorchemikalien mit langen Abbauzeiten in Umwelt und Organismen - REACH-Beschränkung: EU-weites Verbot für viele PFAS-Verwendungen in Vorbereitung (ECHA-Vorschlag) - SVHC-Kandidatenliste: Mehrere PFAS bereits als besonders besorgniserregende Stoffe identifiziert - Mitteilungspflicht: Ab 0,1 % PFAS-Gehalt in Erzeugnissen gelten Informationspflichten (Artikel 7 & 33 REACH) - Substitutionsstrategie: Frühzeitige Prüfung von Alternativen reduziert Geschäftsrisiken und Compliance-Kosten

Weiterführende Quellen

ECHA

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