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lksg-lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

LkSG – Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Aktualisiert:

20.11.2025

3 Min. Lesezeit

DEFINITION

Deutsches Gesetz zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in Lieferketten ab bestimmten Unternehmensgrößen.

Erklärung LkSG – Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Kern: Risikoanalyse, Präventions‑/Abhilfemaßnahmen, Beschwerdeverfahren und Berichterstattung; Anwendung ab 1.000 Mitarbeitenden (DE bzw. Niederlassung in DE).

Warum ist das wichtig?

LkSG verlangt systematische Sorgfalt in Lieferketten und wirkt sich auf Risiko‑, Vertrags‑ und Berichtspflichten aus.

Wichtige Punkte

- Geltung ab 1.000 Mitarbeitenden.

- Pflichten: Risikoanalyse, Prävention, Abhilfe, Beschwerde.

- Jährliche Berichterstattung erforderlich.

Weiterführende Quellen

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