Inverkehrbringen vs. Bereitstellung auf dem Markt
Aktualisiert:
05.12.2025
•
3 Min. Lesezeit
DEFINITION
Inverkehrbringen ist das erste Bereitstellen eines Produkts auf dem EU‑Markt; Bereitstellung ist jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines Produkts im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit. Die Unterscheidung steuert Pflichten und Zeitpunkte für Nachweise, Kennzeichnung und Marktüberwachung.
Erklärung Inverkehrbringen vs. Bereitstellung auf dem Markt
Beim Inverkehrbringen wird ein Produkt erstmals in der EU angeboten oder geliefert; danach gelten weitere Abgaben als Bereitstellungen. Beide Handlungen lösen je nach Rechtsakt Prüf‑, Informations‑ und Mitwirkungspflichten der Wirtschaftsakteure aus, die von Marktaufsichtsbehörden kontrolliert werden.
In der Praxis sollten Unternehmen die Erstbereitstellung (Inverkehrbringen) eindeutig dokumentieren, Zuständigkeiten für Kennzeichnung/DoC klären und bei jeder Bereitstellung sicherstellen, dass Begleitinformationen in der richtigen Sprache vorliegen. Online‑Bereitstellungen und Fernabsatz sind eingeschlossen und unterliegen denselben Grundsätzen.
Warum ist das wichtig?
Startpunkt für Pflichten, Fristen und Verantwortlichkeiten.
Wichtige Punkte
- Erstes Inverkehrbringen triggert Nachweis‑ und Kennzeichnungspflichten.
- Bereitstellung betrifft Händler‑/Distributionspflichten.
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