CSRD

Aktualisiert:

2025-12-05

3 Min. Lesezeit

DEFINITION

Die CSRD ist die EU‑Richtlinie, die große und börsennotierte Unternehmen zu umfangreicher, prüfbarer Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS verpflichtet. Sie erweitert den Anwendungsbereich gegenüber der NFRD und definiert detaillierte Inhalts‑, Prozess‑ und Prüfanforderungen.

Erklärung CSRD

Die CSRD führt ein einheitliches Berichtsrahmenwerk (ESRS) mit Pflichtangaben zu Strategie, Governance, Auswirkungen, Risiken und Chancen ein; der Bericht ist prüfungspflichtig und in den Lagebericht zu integrieren. Der Anwendungsbereich wird stufenweise ausgerollt, beginnend mit großen Unternehmen und Kapitalmarkt‑SMEs, mit Ausnahmen und Übergangsregelungen.

Für die Praxis heißt das: Unternehmen benötigen belastbare Prozesse zur Wesentlichkeitsanalyse, Datenerhebung und internen Kontrolle sowie konsistente Schnittstellen zu Lieferkette, Umwelt‑ und Finanzsystemen. Ein Mapping von Kundenanforderungen (z. B. EcoVadis, CDP) auf ESRS‑Angaben reduziert Doppelaufwand und verbessert Auditfähigkeit.

Warum ist das wichtig?

Wichtige Punkte

- Gilt stufenweise für große und börsennotierte Unternehmen.

- Berichtsrahmen durch ESRS definiert.

- Erfordert konsistente, prüfähige Datenquellen.

Verwandte Begriffe

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