DEFINITION
Die CE‑Kennzeichnung zeigt an, dass ein Produkt den einschlägigen EU‑Harmonisierungsrechtsvorschriften entspricht und dass ein Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt wurde. Sie wird vom Hersteller oder dessen Bevollmächtigten sichtbar, lesbar und dauerhaft angebracht.
Erklärung CE‑Kennzeichnung
Die CE‑Kennzeichnung ist keine Qualitäts‑ oder Herkunftsmarke; sie gilt nur, wenn der betreffende Rechtsakt sie vorsieht. Größe, Form und Begleitinformationen folgen festen Spezifikationen; bei beteiligter notifizierter Stelle ist deren Kennnummer anzugeben.
Praxis: Vor dem Anbringen sind Konformitätsbewertung, technische Dokumentation und EU‑Konformitätserklärung abzuschließen. Interne Freigaben regeln, ab wann Produkte gekennzeichnet und ausgeliefert werden dürfen.
Wichtige Punkte
- Nur nach erfolgreicher Konformitätsbewertung und DoC.
- Missbräuchliche/fehlende CE‑Kennzeichnung → Behördenmaßnahmen.
Verwandte Begriffe
Weiterführende Quellen
europa
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