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Sicherheitsdatenblatt (SDS)

Aktualisiert:

2025-11-26

3 Min. Lesezeit

DEFINITION

Ein Sicherheitsdatenblatt (SDS) enthält normierte Informationen zu Gefahren, Handhabung, Risikomanagement und Notfallmaßnahmen für Stoffe und Gemische. Format und Inhalt richten sich nach REACH-Verordnung Anhang II und CLP-Vorgaben und müssen in der jeweiligen Landessprache aktuell bereitgestellt werden. Das SDS ist das zentrale Kommunikationsinstrument für sichere Verwendung chemischer Stoffe entlang der gesamten Lieferkette.

Erklärung Sicherheitsdatenblatt (SDS)

Das Sicherheitsdatenblatt (SDS) bildet die operative Grundlage für Arbeitsschutz und Lieferkettenkommunikation unter REACH: Es spiegelt die CLP-Einstufung und Expositionsszenarien wider und leitet Schutzmaßnahmen sowie Transport- und Entsorgungshinweise ab. Aktualisierungen sind unverzüglich vorzunehmen, wenn neue Gefährdungs- oder Risikoinformationen vorliegen oder strengere Risikomanagementmaßnahmen erforderlich werden.

Praxis: Pflegen Sie eine konsistente Verbindung zwischen Stoffsicherheitsbeurteilung (CSA), Stoffsicherheitsbericht (CSR), CLP-Einstufung und SDS-Versionierung. Stellen Sie sicher, dass Empfänger die jeweils gültige Sprach- und Landesfassung erhalten. Die ECHA bietet Checklisten zur Prüfung von Sicherheitsdatenblättern an. Für Erzeugnisse gelten nach Artikel 33 REACH alternative Informationspflichten zu besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC), die kein vollständiges SDS erfordern. Automatisierungslösungen können die Pflege, Versionierung und Weitergabe von SDS in komplexen Lieferketten erheblich vereinfachen.

Wichtige Punkte

- Muss Empfehlungen aus der Stoffsicherheitsbeurteilung (CSA) und dem Stoffsicherheitsbericht (CSR) widerspiegeln

- Aktualität und Sprachversionen sind prüfkritisch bei REACH-Compliance

- Pflicht zur Bereitstellung in der Lieferkette gemäß REACH-Verordnung

- 16 standardisierte Abschnitte nach REACH Anhang II

- Automatisierte Systeme erleichtern Versionskontrolle und Weitergabe

Weiterführende Quellen

cnrs

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