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REACH Anhang XVII (Beschränkungen)

Aktualisiert:

2025-11-21

3 Min. Lesezeit

DEFINITION

REACH Anhang XVII enthält die zentrale Beschränkungsliste der EU für chemische Stoffe und Stoffgruppen. Er definiert verbindliche Bedingungen für Herstellung, Inverkehrbringen und Verwendung beschränkter Substanzen – von Totalverboten über Konzentrationsgrenzwerte bis zu spezifischen Kennzeichnungspflichten. Unternehmen müssen vor dem Einsatz eines Stoffes oder Produkts die relevanten Einträge prüfen und dokumentierte Konformität sicherstellen.

Erklärung REACH Anhang XVII (Beschränkungen)

Anhang XVII bildet das operative Herzstück der REACH-Stoffbeschränkungen: Jeder Eintrag benennt einen Stoff, eine Stoffgruppe oder eine Verwendung und legt rechtsverbindliche Bedingungen fest – etwa Verwendungsverbote, Konzentrationsgrenzwerte für Gemische und Erzeugnisse oder Kennzeichnungsanforderungen. Die Liste wird von der ECHA kontinuierlich aktualisiert und ergänzt sich aus Risikobewertungen nationaler Behörden sowie EU-Gremien.

In der Unternehmenspraxis bedeutet das: Produktentwicklung, Rohstoffauswahl und Lieferkettenmanagement müssen systematisch gegen alle relevanten Anhang-XVII-Einträge geprüft werden. Compliance-Teams gleichen Stücklisten und Sicherheitsdatenblätter ab, dokumentieren Konformitätsnachweise und bereiten rechtzeitig Alternativlösungen vor, sobald neue Beschränkungen angekündigt werden. Wichtige Schnittstellen bestehen zu anderen Regelwerken wie RoHS (Elektroaltgeräte), der POP-Verordnung (persistente organische Schadstoffe) und der CLP-Verordnung (Einstufung und Kennzeichnung). Zur Prozesslenkung setzen Hersteller und Importeure auf integrierte Stücklistensysteme, automatisierte Stoffprüfungen und strukturierte Freigabeworkflows, um Marktzugang und rechtliche Sicherheit zu gewährleisten.

Wichtige Punkte

- Zentrale REACH-Beschränkungsliste für Stoffe, Stoffgruppen und Verwendungen - Verbindliche Prüfpflicht vor Herstellung und Inverkehrbringen - Enthält Verbote, Konzentrationsgrenzwerte und Kennzeichnungsvorgaben - Regelmäßige Aktualisierung durch ECHA auf Basis von Risikobewertungen - Durchsetzung durch nationale Marktaufsichtsbehörden - Schnittstellen zu RoHS, POPs-Verordnung und CLP

Weiterführende Quellen

ECHA

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