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REACH Anhang XIV (Zulassung)

Aktualisiert:

21 Nov 2025

3 Min. Lesezeit

DEFINITION

REACH‑Anhang XIV (Authorisation List) nennt Stoffe, deren Verwendungen nach einem festgelegten Sunset‑Datum nur noch mit erteilter Zulassung erlaubt sind. Für jeden Stoff sind spätestes Antragsdatum und Sunset‑Datum definiert, sodass betroffene Unternehmen fristgerecht entscheiden müssen.

Erklärung REACH Anhang XIV (Zulassung)

Anhang XIV steuert die Zulassung besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC): Ohne rechtzeitig beantragte und erteilte Zulassung endet die Berechtigung zur Verwendung nach dem Sunset‑Datum. Die Entscheidung berücksichtigt Risiken, Alternativen und sozioökonomische Aspekte; ECHA veröffentlicht Einträge, Leitfäden und Ausschussmeinungen.

Operativ braucht es ein Fristen‑ und Verwendungsregister, die Bewertung von Exposition und Alternativen sowie eine Go‑/No‑Go‑Planung für betroffene Produkte und Prozesse. Frühzeitige Substitutions‑Roadmaps senken Zulassungsrisiken und Kosten und sichern die Lieferfähigkeit.

Warum ist das wichtig?

Wichtige Punkte

- Sunset‑Datum nach dem Nutzung nur mit Zulassung.

- Spätestes Antragsdatum pro Eintrag.

- Substitution frühzeitig prüfen und planen.

Weiterführende Quellen

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