DEFINITION
PBT‑Stoffe sind persistent, bioakkumulierbar und toxisch; vPvB‑Stoffe sind sehr persistent und sehr bioakkumulierbar. Diese Eigenschaften führen zu besonderer Besorgnis und können regulatorische Maßnahmen bis hin zu Beschränkung oder Zulassungspflicht auslösen.
Erklärung PBT / vPvB
Die Einstufung als PBT/vPvB folgt spezifischen Kriterien in Leitlinien und kann Grundlage für die Identifizierung als SVHC sein. Solche Stoffe erfordern besondere Vorsicht, da sie sich in der Umwelt anreichern und schwer abbaubar sind.
In der Praxis sollten Lieferketten sorgfältig auf PBT/vPvB‑Hinweise geprüft, Substitutionsoptionen bewertet und Dokumentations‑ sowie Kommunikationspflichten (z. B. in SDS und Art.‑33‑Prozessen) verlässlich umgesetzt werden.
Warum ist das wichtig?
Wichtige Punkte
- Teil der Gefahrenbewertung in der CSA.
- Relevanz für Beschränkungen und Zulassungen.
- Beeinflusst Kommunikation in SDS und Portalen.
Verwandte Begriffe
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