Gemisch (REACH‑Definition)
Aktualisiert:
2025-11-21
•
3 Min. Lesezeit
DEFINITION
Gemisch (REACH Artikel 3 Nr. 2): Gemenge, Gemische oder Lösungen, die aus zwei oder mehr Stoffen bestehen – ohne dass eine chemische Reaktion zwischen den Bestandteilen stattfindet.
Erklärung Gemisch (REACH‑Definition)
Ein Gemisch nach REACH-Verordnung ist eine Kombination aus zwei oder mehr Stoffen – etwa Farben, Lacke, Reinigungsmittel oder Schmierstoffe. Für Hersteller und Importeure gelten unter REACH und CLP spezifische Pflichten: Gemische müssen gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet werden, wenn sie gefährliche Stoffe enthalten. Zusätzlich können sich REACH-Informationspflichten ergeben, etwa bei Stoffen der SVHC-Liste (besonders besorgniserregende Stoffe) oder bei beschränkten Stoffen nach Anhang XVII. Die korrekte Abgrenzung zwischen Gemisch und Erzeugnis ist entscheidend, da unterschiedliche Registrierungs- und Meldepflichten bestehen. turnus.ai unterstützt Compliance-Manager dabei, Gemisch-Anfragen in Kundenfragebögen automatisiert und REACH-konform zu beantworten.
Wichtige Punkte
- CLP-Verordnung: Bestimmt Einstufung und Kennzeichnung für Gemische mit gefährlichen Stoffen
- REACH-Informationspflichten: Können bei SVHC-haltigen Gemischen oder Anhang-XVII-Stoffen greifen
- Abgrenzung zu Erzeugnissen: Gemische unterliegen anderen REACH-Pflichten als Erzeugnisse
- Sicherheitsdatenblatt (SDB): Pflicht für gefährliche Gemische entlang der Lieferkette
- Compliance-Risiko: Fehlkennzeichnung oder fehlende Informationsweitergabe kann zu Haftung und Marktzugangsbarrieren führen
Verwandte Begriffe
Weiterführende Quellen
ECHA
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