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Fulfilment‑Dienstleister und Online‑Marktplätze

Aktualisiert:

05.12.2025

3 Min. Lesezeit

DEFINITION

Fulfilment‑Dienstleister und bestimmte Online‑Marktplatz‑Konstellationen können als beteiligte Akteure Pflichten tragen, wenn kein Importeur/Hersteller in der EU benannt ist oder wenn sie die Bereitstellung wesentlich ermöglichen. Sie müssen mit Marktaufsicht kooperieren und Informationen/Dokumente bereitstellen.

Erklärung Fulfilment‑Dienstleister und Online‑Marktplätze

Nach dem EU‑Rahmen für Marktüberwachung gelten besondere Regeln für Fernabsatz und Plattformmodelle: Behörden können von Fulfilment‑Dienstleistern und Plattformen Auskünfte und Abhilfemaßnahmen verlangen, wenn Produkte ohne verantwortlichen EU‑Akteur bereitgestellt werden. Ziel ist, Lücken im Online‑Handel zu schließen und Verbraucher zu schützen.

Für die Praxis sollten Händler und Anbieter auf Plattformen sicherstellen, dass ein in der EU ansässiger Verantwortlicher (Hersteller/Importeur/Bevollmächtigter) benannt ist, technische Unterlagen/DoC verfügbar sind und Kontakt‑ und Identifikationsangaben korrekt geführt werden. Prozesse für Behördenanfragen und Maßnahmen sind vorab zu definieren.

Warum ist das wichtig?

Schließt Compliance‑Lücken im E‑Commerce.

Wichtige Punkte

- Pflichten zur Kooperation und Informationsbereitstellung.

- Marktaufsicht kann Plattformen adressieren.

Weiterführende Quellen

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Wie turnus.ai unterstützt

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