Wirtschaftsakteure (Hersteller, Importeur, Bevollmächtigter, Händler)
Aktualisiert:
2025-12-05
•
3 Min. Lesezeit
DEFINITION
Wirtschaftsakteure sind Hersteller, Importeure, Bevollmächtigte und Händler; jede Rolle hat klar definierte Pflichten zu Konformität, Dokumentation, Kennzeichnung und Zusammenarbeit mit Behörden. Die genaue Zuordnung richtet sich nach dem jeweiligen EU‑Rechtsakt und kann sich je Vertriebskonstellation unterscheiden.
Erklärung Wirtschaftsakteure (Hersteller, Importeur, Bevollmächtigter, Händler)
Hersteller verantworten Entwurf, Konformitätsbewertung, Technische Dokumentation, Kennzeichnung und die EU‑Konformitätserklärung. Importeure prüfen u. a. CE‑Kennzeichnung, Unterlagen und die Angabe ihres Namens/Adresse; Bevollmächtigte handeln im schriftlich übertragenen Umfang; Händler stellen korrekte Kennzeichnungen und Begleitinformationen sicher und kooperieren mit Behörden.
In der Praxis sollte pro Produktlinie eine Rollen‑ und Pflichtenmatrix gepflegt werden, die auch Sonderfälle wie Fernabsatz, Fulfilment‑Dienstleister und Nicht‑EU‑Hersteller mit EU‑Bevollmächtigten abdeckt. Klare Prozesse zu Abhilfe‑ und Meldepflichten reduzieren Risiken in Kontrollen und Audits.
Wichtige Punkte
- Hersteller: Konformitätsbewertung, Technische Doku, DoC, Kennzeichnung.
- Importeur: Nur konforme Produkte in Verkehr bringen, Hersteller-Pflichten prüfen.
- Bevollmächtigter/Händler: Sorgfalt, Dokumente bereithalten, Kooperation.
Verwandte Begriffe
Weiterführende Quellen
EUR-Lex
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