Rückverfolgbarkeit (Traceability)
Aktualisiert:
2025-11-26
•
3 Min. Lesezeit
DEFINITION
Rückverfolgbarkeit bezeichnet die Fähigkeit, ein Produkt und die beteiligten Wirtschaftsakteure entlang der Lieferkette zu identifizieren. Sie ist Voraussetzung für wirksame Marktüberwachung, Korrekturmaßnahmen und Rückrufe.
Erklärung Rückverfolgbarkeit (Traceability)
Kernelemente sind eindeutige Produkt‑ und Chargenkennzeichnung, Hersteller‑/Importeur‑/Bevollmächtigtenangaben sowie aufbewahrte Transaktionsdaten, die das „one‑up/one‑down“‑Prinzip erfüllen. Anforderungen variieren je Rechtsakt, zielen aber auf schnelle Identifikation und Eingrenzung.
Empfohlen sind durchgängige IDs in ERP/PLM, einheitliche Etikettierung, geprüfte Lieferantendaten und klare Aufbewahrungsfristen. Gute Rückverfolgbarkeit senkt Reaktionszeiten und Kosten bei Nichtkonformitäten.
Wichtige Punkte
- Kennzeichnung, Identifikatoren, Chargen/Serien.
- Datenhaltung bei Hersteller/Importeur/Händler.
Verwandte Begriffe
Weiterführende Quellen
europa
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