REACH Anhang XVII (Beschränkungen)
Aktualisiert:
21 Nov 2025
•
3 Min. Lesezeit
DEFINITION
REACH‑Anhang XVII listet Stoffe, Stoffgruppen und Verwendungen, deren Herstellung, Inverkehrbringen oder Verwendung in der EU beschränkt ist. Jeder Eintrag enthält konkrete Bedingungen und Ausnahmen, die vor Einsatz eines Stoffes bzw. Produkts verbindlich zu prüfen sind.
Erklärung REACH Anhang XVII (Beschränkungen)
Anhang XVII ist die operative Restriktionsliste unter REACH: Sie benennt Stoffe bzw. Verwendungen und legt rechtlich bindende Bedingungen fest, etwa Verbote, Grenzwerte oder Kennzeichnungsvorgaben. Die Liste wird von ECHA veröffentlicht und fortlaufend aktualisiert, häufig als Ergebnis von Risikobewertungen und Beschlussfassungen auf EU‑Ebene.
In der Praxis prüfen Unternehmen Produktdesign, Rezepturen und Lieferkettendaten konsequent gegen die relevanten Einträge, dokumentieren die Konformität und planen Alternativen, wenn Verbote oder neue Bedingungen absehbar sind. Schnittstellen bestehen u. a. zu RoHS und POPs‑Vorgaben; Prozesslenkung erfolgt über Stücklisten‑, Prüf‑ und Freigabeprozesse.
Warum ist das wichtig?
Wichtige Punkte
- Restriktionsliste mit Stoffen und Verwendungen.
- Pflichten vor Inverkehrbringen prüfen.
- Durchsetzung durch Marktaufsicht.
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