DEFINITION
Die EU‑Marktüberwachung ist das System aus Behörden‑ und Zollmaßnahmen, das die Einhaltung der produktbezogenen Vorschriften sicherstellt. Ziel ist, nur konforme und sichere Produkte im Binnenmarkt bereitzustellen.
Erklärung Marktüberwachung (EU)
Behörden führen Kontrollen durch, fordern Informationen an, ordnen Korrekturmaßnahmen, Verbote, Rückrufe und Rücknahmen an und kooperieren über Informationssysteme; der Zoll verhindert das Inverkehrbringen nichtkonformer Waren an der Grenze. Online‑Bereitstellungen und Fulfilment‑Dienstleister sind einbezogen.
Unternehmen sollten Melde‑ und Korrekturprozesse festlegen, Verantwortliche benennen und Behördenanfragen fristgerecht bedienen. Ein zentrales Register der Maßnahmen und Nachweise erleichtert Wiederhol‑ und Stichprobenkontrollen.
Wichtige Punkte
- Befugnisse der Marktüberwachungsbehörden und Zusammenarbeit mit Zoll.
- Maßnahmen bei Verdacht: Kontrolle, Unterbindung der Bereitstellung, Rückruf.
- Gilt quer zu zahlreichen Harmonisierungsrechtsvorschriften.
Verwandte Begriffe
Weiterführende Quellen
EUR-Lex
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