LkSG – Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Aktualisiert:
2025-11-20
•
3 Min. Lesezeit
DEFINITION
Deutsches Gesetz zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in Lieferketten ab bestimmten Unternehmensgrößen.
Erklärung LkSG – Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Kern: Risikoanalyse, Präventions‑/Abhilfemaßnahmen, Beschwerdeverfahren und Berichterstattung; Anwendung ab 1.000 Mitarbeitenden (DE bzw. Niederlassung in DE).
Warum ist das wichtig?
Wichtige Punkte
- Geltung ab 1.000 Mitarbeitenden.
- Pflichten: Risikoanalyse, Prävention, Abhilfe, Beschwerde.
- Jährliche Berichterstattung erforderlich.
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