DEFINITION
CLP ist die EU‑Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen und setzt das UN‑GHS in der EU um. Sie definiert Gefahrenklassen, Kriterien und Kennzeichnungselemente einschließlich Piktogrammen sowie H‑/P‑Sätzen.
Erklärung CLP
CLP stellt die einheitliche Gefahrenkommunikation sicher und wirkt in Sicherheitsdatenblätter, Etiketten und Lieferkettenprozesse hinein. Unternehmen müssen Stoffe und Gemische vor dem Inverkehrbringen einstufen und korrekt kennzeichnen, inklusive Anwendung harmonisierter Einstufungen (CLH), sofern vorhanden.
Operativ sind Einstufungslogik, Etikettengenerierung und die Pflege von Stoff‑ und Gemischdaten zu integrieren. Die enge Verzahnung mit REACH (z. B. Art. 33‑Kommunikation und Dossierangaben) erfordert konsistente Datenhaltung über QM‑ und PLM‑Systeme hinweg.
Warum ist das wichtig?
Wichtige Punkte
- Einstufung nach Gefahrenklassen/Kategorien.
- Kennzeichnung mit Piktogrammen und H-/P‑Sätzen.
- Harmonisierte Einstufungen (CLH) prüfen.
Verwandte Begriffe
Weiterführende Quellen
ECHA
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