Bevollmächtigter (EU‑Authorized Representative)
Aktualisiert:
5 Dec 2025
•
3 Min. Lesezeit
DEFINITION
Ein Bevollmächtigter (EU‑Authorized Representative) ist eine in der EU ansässige natürliche oder juristische Person, die vom Hersteller schriftlich beauftragt wird, festgelegte Aufgaben im Rahmen der EU‑Produktvorschriften wahrzunehmen. Der Hersteller bleibt verantwortlich; der Bevollmächtigte darf nur in dem schriftlich definierten Umfang handeln.
Erklärung Bevollmächtigter (EU‑Authorized Representative)
Der Bevollmächtigte unterstützt typischerweise bei der Bereithaltung der EU‑Konformitätserklärung und der technischen Dokumentation, bei der Kooperation mit Marktaufsichtsbehörden und beim Umsetzungs‑ und Korrekturprozess. Die Benennung ist freiwillig, außer spezielle Rechtsakte verlangen sie; sie ist stets schriftlich zu fassen und muss Name/Adresse auf dem Produkt oder der Verpackung ermöglichen.
In der Praxis empfiehlt sich ein Rollen‑ und Fristenplan mit klarer Dokumentenverwaltung, eine belastbare Erreichbarkeit für Behördenanfragen sowie vertraglich geregelte Melde‑ und Eskalationsprozesse. Der Hersteller behält die Letztverantwortung und sollte die Aufgaben des Bevollmächtigten regelmäßig auditieren.
Warum ist das wichtig?
Schlüsselrolle bei Nicht‑EU‑Herstellern.
Wichtige Punkte
- Hält DoC/Technische Doku bereit.
- Schnittstelle zu Behörden/Marktaufsicht.
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